Aktuelles


Brief an alle Mitglieder (09.04.2024):
Information der Bürgerinitiative “Alt- und Neuanschließer” Oderbruch-Barnim

Erfolgreicher Abschluss: Gebührenbescheide TAVOB 2015 bis 2022
Anfechtung Gebührenbescheid TAVOB 2023
Informationsveranstaltung der Bürgerinitiative am Montag, den 22.04.2024 um 18.00 Uhr im Hoftheater Bad Freienwalde

Liebe Neu- und Altanschließer,

nach 8 Jahren Rechtsstreitigkeiten konnten die Gebührenbescheid-Verfahren TAVOB 2015 – 2022 erfolgreich abgeschlossen werden. Nach dem aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 17.10.2023 musste der TAVOB die Rechtswidrigkeit seiner Gebührenbescheide anerkennen. Nach Aufforderung der Bürgerinitiative hat sich der TAVOB nunmehr zur Beendigung der Verwaltungsverfahren 2015 bis 2022 wie folgt bereit erklärt:

  1. Der TAVOB verpflichtet sich zur Rückerstattung von 25% der Rechnungsbeträge 2015 – 2022. Die Rückerstattung erhalten alle Neu- und Altanschließer jeweils für den Gebührenbescheid, gegen den Sie Widerspruch und/oder Klage eingereicht haben. Dies bedeutet eine Zahlung in Höhe von insgesamt 120.344,48 € für insgesamt 1.046 Gebührenbescheide.
  2. Der TAVOB verpflichtet sich zur Übernahme aller Verfahrenskosten sowie auch zur Erstattung der Gerichtskosten an die Alt- und Neuanschließer.

Damit konnten alle Rechtsstreitigkeiten gegen den TAVOB von 2015 bis 2022 erfolgreich beendet werden. Bemerkenswert ist außerdem ein weiterer Erfolg der Bürgerinitiative. Die wird deutlich durch einen Vergleich der Preisentwicklung 2015 und 2023.

JahrEinheitsgebühr Schmutzwasser
2016 (Beginn der Rechtsstreitigkeiten)3,35 €/m³
2024 (nach 8 Jahren Rechtsstreit)2,71 €/m³

Damit hat der TAVOB außerdem anerkannt, dass die Schmutzwasser-Gebühren in der Vergangenheit viel zu hoch waren.

Die Bürgerinitiative hat mehrere Anhaltspunkte, dass auch der Einheitstarif von
2,71 €/m³ für Schmutzwasser noch zu hoch ist. Zudem hat es der TAVOB versäumt, den Neuanschließern ihre Anschlussbeiträge zurück zu zahlen. Unser Rechtsanwalt empfiehlt daher dringend, auch alle Gebührenbescheide für 2023, die Sie in diesem Monat erhalten haben, anzufechten. Dafür haben Sie einen (1) Monat nach Erhalt des Schreibens Zeit. Die Kosten für eventuelle Gerichtsverfahren übernimmt die „Bürgergemeinschaft Kommunalabgaben Barnim e.V.“ (BKB).

Für Ihren Widerspruch reicht es vollkommen aus, wenn Sie uns eine Kopie Ihres Gebührenbescheides übersenden an:

adjuris – Rechtsanwälte & Steuerberater Rechtsanwalt Stefan Korf Johannes-Stelling-Straße 1 19053 Schwerin E-Mail: korf@adjuris-mv.de Fax:     0385-59139-77Herrn Detlef Malchow Alttornow 30 16259 Bad Freienwalde E-Mail: dmalchow@oderland.de Tel.:     03344 41760 Fax:     03344-31395

Natürlich können Sie die Bescheide auch in unserem Büro (Alttornow 30, Bad Freienwalde) abgeben und kopieren

Für weitere Informationen laden wir Sie recht herzlich ein zur

Informationsveranstaltung

Ort: Hoftheater Bad Freienwalde (Königsstraße 11)

Zeit: Montag, den 22.04.2024 um 18.00 Uhr. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen im Büro der BKB in Bad Freienwalde (Alttornow 30) unter 03344-41760 von  Montag – Freitag in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr zur Verfügung.

Detlef Malchow (Vors. der Bürgerinitiative)


Brief an alle Mitglieder (20.11.2023):
Urteil zugunsten der TAVOB-Kunden, eine neue Internetseite und kostenlose
Beratungsleistungen für Sie